Das Bauwerk „Gerichtsherrenbrücke“ im Zuge der Bundesstraße 71/74 in der Stadt Bremervörde muss aus Standsicherheitsgründen ersetzt werden. Die planfestzustellende Maßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste am östlichen Stadteingang und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des Knotenpunktes B 71/B 74. Unser Büro wurde mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlage beauftragt - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Artenschutzbeitrag (ASB), FFH-Verträglichkeitsprüfung. Besondere planerische Herausforderungen ergeben sich aus der Bedeutung der tidebeeinflussten Oste als prioritäres Gewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Leistungen
- Biotoptypen- und Nutzungskartierung
- Faunistische Kartierungen: Brutvögel, Fledermäuse, Libellen, Fische, Fischotter
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem Variantenvergleich / Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Einzelfallprüfung gemäß §3c UVPG / Erarbeiten von Aussagen zu den Umweltauswirkungen für den Erläuterungsbericht
Kenndaten
Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade
Planungsumfang
ca. 6 ha
Bearbeitungszeitraum
seit 2014